Der Beitritt zum Forum Hermetschwil-Staffeln steht allen Personen (ab 16-jährig) offen,
die in Hermetschwil-Staffeln wohnen oder arbeiten.
Der Mitgliederbeitrag beträgt ab dem 16. Lebensjahr CHF 10.- und CHF 25.- ab dem 21. Lebensjahr.
Anträge für eine Mitgliedschaft können hier Online erfolgen (bedingt eine eMail Adresse) oder
Dokument downloaden, ausfüllen und an folgende Adresse schicken:
Forum Hermetschwil-Staffeln, Präsident H. Ronge, Käsereistrasse 2, 5626 Hermetschwil-Staffeln
Anmeldeformular downloaden (PDF)
Forum Hermetschwil-Staffeln
Harald Ronge
Käsereistr. 2
5626 Hermetschwil-Staffeln
info@forum-hermetschwil.ch
Obwohl aus Gründen der Lesbarkeit im Text die männliche Form gewählt wird, beziehen sich die Angaben – namentlich auch die Bezeichnung der Vorstandsmitglieder – auf Angehörige beider Geschlechter.
Unter dem Namen «Forum Hermetschwil-Staffeln» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Hermetschwil-Staffeln.
Der Verein bezweckt das Wohlergehen und die Lebensqualität in Hermetschwil-Staffeln zu fördern und zu for-dern.
Damit dieser Zweck verfolgt werden kann, organisiert der Vorstand unter anderem Informationsveranstaltun-gen. An diesen Informationsveranstaltungen kann namentlich Folgendes besprochen, durchgeführt oder be-schlossen werden:
Zur Verfolgung des Vereinszweckes finanziert sich der Verein über Mitglieder-, Gönner- und Gemeindebeiträge, Spenden oder Erträgen aus Anlässen.
Der Mitgliederbeitrag wird jährlich von der Generalversammlung festgelegt.
Als Aktivmitglied können alle am Vereinszweck interessierten natürlichen und urteilsfähigen Personen ab 16. Lebensjahr mit Wohn- oder Arbeitsort Hermetschwil-Staffeln aufgenommen werden. Aufnahmegesuche sind an den Präsidenten zu richten; der Vorstand entscheidet an der nächsten Vorstandssitzung über die Aufnahme.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss, Wegzug, Wechsel des Arbeitsortes oder Tod.
Ein Vereinsaustritt ist jeweils zur Generalversammlung möglich. Das Austrittsschreiben muss mindestens vier Wochen vor der ordentlichen Generalversammlung an den Präsidenten gerichtet werden. Austretende können Gönner werden.
Ein Mitglied kann jederzeit aus wichtigen Gründen aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den begründeten Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversamm-lung weiterziehen. Diese entscheidet endgültig.
Die Organe des Vereins sind:
Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich im ersten Quartal statt.
Zur Generalversammlung werden die Mitglieder sechs Wochen vorher schriftlich vorinformiert und zwei Wo-chen vorher, unter Beilage der Traktandenliste, schriftlich eingeladen.
Die Mitglieder haben das Recht, einzelne Geschäfte auf die Traktandenliste zu setzen. Entsprechende Anträge müssen vier Wochen vor der Generalversammlung schriftlich und begründet an den Vorstand gerichtet werden.
Die Generalversammlung hat die folgenden Aufgaben:
Der Vorstand besteht aus sieben Personen, nämlich dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Kassier, dem Aktuar und drei weiteren Vorstandsmitgliedern mit Stimmberechtigung. Zusätzlich und bei Bedarf kann der Vorstand bis zu 3 Beisitzer mit beratender Funktion ohne Stimmberechtigung berufen.
Die Generalversammlung wählt den Präsidenten. Der übrige Vorstand konstituiert sich selbst.
Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte.
Die Generalversammlung wählt alle zwei Jahre zwei Rechnungsrevisoren, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Kontrolle der liquiden Mittel durchführen. Die Jahresrechnung per Ende Vereinsjahr zu prüfen und der Generalversammlung Bericht zu erstatten.
Die Rechnungsrevisoren werden für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt.
Die Rechtsgültigkeit einer Unterschrift ist nur dann gegeben, wenn zwei Vorstandsmitglieder unterschrieben haben.
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn drei Viertel der anwesenden Mitglieder dem Ände-rungsvorschlag an der Generalversammlung zustimmen.
Die Auflösung des Vereins kann mit einfachem Mehr beschlossen werden, wenn drei Viertel aller Mitglieder an der Generalversammlung teilnehmen.
Nehmen weniger als drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann mit einfachem Mehr aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel der Mitglieder anwesend sind.
Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen zu gleichen Teilen an die bei der Gründung des Vereins bestehenden ortsansässigen Vereine. Eine aktuelle Auflistung dieser Vereine ist Anhang zu den Statuten.
Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 12. Juni 2013 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
Statuten beschlossen anlässlich der Gründungsversammlung am 12. Juni 2013
Der Präsident: Der Aktuar:
Bei Problemen mit der Anmeldung, wende dich an den webmaster. Er versucht dir weiterzuhelfen.
Zweck des Forums, welches sich in Form eines Vereines konstituierte, ist, das Wohlergehen und die Lebensqualität in Hermetschwil-Staffeln zu fördern und zu fordern.
Forum Hermetschwil-Staffeln Harald Ronge Käsereistr. 2 5626 Hermetschwil-Staffeln
info@forum-hermetschwil.ch